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Kollidierende Nebentätigkeit verschwiegen - fristlose Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Verheimlicht ein Arbeitnehmer eine aus einer Nebentätigkeit resultierende Interessenskollision, so verletzt er hiermit seine Offenbarungspflicht. Ein solch schwerwiegender
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen