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Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag verstecken?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag vereinbart werden können, so sind diese dann unwirksam, wenn ein solches Vertragsstrafeversprechen unter „Verschiedenes“ steht und drucktechnisch nicht hervorgehoben wurde.


ArbG Bremen - Az: 6 Ca 6001/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
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