Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit, so ist dieser auch bei einem erst seit kurzem bestehenden Arbeitsverhältnis zunächst abzumahnen. Eine fristlose Kündigung kann nicht sofort
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2006 - Az: 22 Ca 1570/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


