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Bei Arbeitsverweigerung kann nicht sofort fristlos gekündigt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit, so ist dieser auch bei einem erst seit kurzem bestehenden Arbeitsverhältnis zunächst abzumahnen. Eine fristlose Kündigung kann nicht sofort

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ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2006 - Az: 22 Ca 1570/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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