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Bei Arbeitsverweigerung kann nicht sofort fristlos gekündigt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit, so ist dieser auch bei einem erst seit kurzem bestehenden Arbeitsverhältnis zunächst abzumahnen. Eine fristlose Kündigung kann nicht sofort

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ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2006 - Az: 22 Ca 1570/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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