Eine außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann begründet sein, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen.
BAG, 20.10.2017 - Az: 2 AZR 783/16 (F)
ECLI:DE:BAG:2017:201017.U.2AZR783.16F.0
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