Die unberechtigte Stromentnahme durch einen Arbeitnehmer stellt an sich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB dar. Der Arbeitnehmer kann nicht berechtigt davon ausgehen, dass der Arbeitgeber es hinnehmen würde, dass der Arbeitnehmer für private Zwecke über mehrere Monate kontinuierlich Strom des Arbeitgebers verwendet ohne diesen zu bezahlen. Konkret wurde der Strom (insgesamt 1.140,3 kWh) genutzt, um auf dem benachbarten Grundstück mit elektrischen Geräten für private Zwecke Brennholz zu spalten.
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ArbG Rheine, 31.03.2009 - Az: 2 Ca 1171/08
ECLI:DE:ARBGST:2009:0331.2CA1171.08.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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