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Technische Überwachungseinrichtung und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Betriebsvereinbarung über eine "Belastungsstatistik", die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dauerhaft die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange des Arbeitgebers gedeckt.


BAG, 25.04.2017 - Az: 1 ABR 46/15

ECLI:DE:BAG:2017:250417.B.1ABR46.15.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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