Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Bedroht ein
Arbeitnehmer einen Vorgesetzten mit Tätlichkeiten und dem Tod, so stellt dies einen gravierenden arbeitsvertraglichen Pflichtverstoß dar, sodass eine
außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
Hierzu führte das Gericht aus:
Nach
§ 626 Abs. 1 BGB kann das
Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Nach dieser Bestimmung ist bei allen Kündigungsgründen eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine Abwägung der jeweiligen Interessen beider Vertragsteile erforderlich. Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt demnach im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe.
Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts ist im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB demnach - auf einer ersten Stufe - zu prüfen, ob der Kündigungssachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, bedarf es - auf einer zweiten Stufe - einer weiteren Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht.
Auch zur Überzeugung der Berufungskammer steht nach § 286 ZPO fest, dass der Kläger in der Nachtschicht vom 30.01.2004 auf den 31.01.2004 seinen Vorgesetzten, den Schichtleiter B5xxx zunächst mit „hau ab, Arschloch“ angesprochen hat, sodann mit erhobener geballter Faust auf diesen zugekommen ist und folgendes gesagt hat: „Du hast mir mein Leben zerstört. Warum muss ich das machen. Soll S4xxxx machen. Der schaukelt sich da unten nur die Eier. Urlaub hab ich nur nicht bekommen, weil ich krank war. Meine Mutter ist auf der Intensivstation und wenn die stirbt und ich bin nicht da, dann f.... ich hier alle. W1x-xxxxxxxxx das Arschloch auch. Ich besorg mir eine Knarre und mach den weg. Und wenn ich dafür ins Gefängnis muss. Ich mach das nicht hier, sondern draußen. Und du musst draußen auch aufpassen. Auch vor meinem Bruder. Ich pass dich ab!“
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