Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 402.821 Anfragen

Filesharing am Arbeitsplatz - haftet der Arbeitgeber?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Störerhaftung darf nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben. Deshalb setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfpflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und in wieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.

Den Arbeitgeber treffen in Bezug auf seine erwachsenen Mitarbeiter keine Belehrungspflichten hinsichtlich des Internetanschlusses. Beweis ist daher nicht zu erheben, es kann dahin stehen, ob der Arbeitgeber eine Belehrung vorgenommen hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Super
Verifizierter Mandant