Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.437 Anfragen

Änderungskündigung hat Vorrang

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bietet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an und lehnt der Mitarbeiter dies ab, darf er nicht gleich zum stärksten Mittel der Kündigung greifen, sondern muss dem Arbeitnehmer zunächst noch im Wege einer Änderungskündigung die Möglichkeit geben, seinen Entschluss zu überdenken.

Nach § 2 Kündigungsschutzgesetz hat der betroffene Arbeitnehmer nämlich die Möglichkeit, sich binnen drei Wochen gegen die Änderungskündigung zur Wehr zu setzen und das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Vertragsbedingungen nicht sozial gerechtfertigt ist.

Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer bei der Ablehnung des Änderungsangebots unmissverständlich zu erkennen gibt, dass sie unter gar keinen Umständen bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, kann die Arbeitgeberin eine Beendigungskündigung aussprechen (BAG, 07.12.2000 - Az: 2 AZR 391/99).


LAG Hamm, 04.02.2003 - Az: 7 Sa 1624/02

ECLI:DE:LAGHAM:2003:0204.7SA1624.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant