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Autobeschädigung als Grund für fristlose Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Auto eines Kollegen vorsätzlich von einem Arbeitnehmer beschädigt, so rechtfertigt dies nicht sofort eine fristlose Kündigung.

Vielmehr ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.


LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - Az: 7 Sa 635/03

ECLI:DE:LAGRLP:2003:0707.7SA635.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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