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Autobeschädigung als Grund für fristlose Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Auto eines Kollegen vorsätzlich von einem Arbeitnehmer beschädigt, so rechtfertigt dies nicht sofort eine fristlose Kündigung.

Vielmehr ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.


LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - Az: 7 Sa 635/03

ECLI:DE:LAGRLP:2003:0707.7SA635.03.0A


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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