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Verdeckte Gewinnausschüttung bei ausschließlich privater Fahrzeugnutzung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Überlässt eine GmbH der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers einen PKW zur 100 %-igen privaten Nutzung, so stellt dies eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 KStG dar, die beim Gesellschafter zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt.
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