Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.578 Anfragen

Reicht eine mündliche Äußerung bei außerordentlicher Kündigung aus?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine mündliche Äußerung des Personalrats innerhalb der Stellungnahmefrist zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn für die Dienststelle erkennbar war, dass der Personalrat diese ohne vorherige Durchführung einer Sitzung machte und auch nicht sämtliche Mitglieder des Personalrats anwesend waren.

Die alleinige Äußerung des Personalratsvorsitzenden reicht insoweit auch gemäß § 28 Abs. 2 NPersVG nicht aus, da die Äußerung des Mitglieds der Gruppe fehlt, der die kündigende Mitarbeiterin angehört.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Kündigung ist bereits gemäß § 76 Abs. 2 i.V.m. § 75 Abs. 1, § 28 Abs. 2 NPersVG unwirksam.

Gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 NPersVG hat die Dienststelle bei einer außerordentlichen Kündigung das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen. Das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ist in § 76 NPersVG geregelt. Danach hat die Dienststelle das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen und den Personalrat vor Durchführung der Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die beabsichtigte Maßnahme gilt als gebilligt, wenn der Personalrat sich nicht innerhalb der Frist schriftlich unter Angabe von Gründen äußert. Dabei ist § 68 Abs. 2 Satz 2 - 5 NPersVG anzuwenden. Danach kann der Personalrat verlangen, dass die Dienststelle die beabsichtigte Maßnahme schriftlich begründet oder mit ihm erörtert. Gemäß § 76 Abs. 2 NPersVG ist im Falle der außerordentlichen Kündigung die Stellungnahme des Personalrates der Dienststelle innerhalb einer Woche zuzuleiten, wobei in dringenden Fällen die Dienststelle diese Frist auf drei Tage abkürzen kann. Eine ohne Beteiligung nach § 76 Abs. 1 NPersVG ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Niedersachsen, 27.06.2003 - Az: 16 Sa 1755/02

ECLI:DE:LAGNI:2003:0627.16SA1755.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg