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Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses für anonyme Briefschreiber?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag angefochten. Er gab an, unter Druck gesetzt und mit einer fristlosen Kündigung bedroht worden zu sein.

Doch dies war nur die halbe Wahrheit: Der Arbeitnehmer hatte zuvor nämlich zugegeben, einen anonymen Brief, der u.a. beleidigende Äußerungen gegen den Betriebsleiter enthielt, verfasst und in Umlauf gebracht zu haben.

Ein derartiges Verhalten rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts die fristlose Kündigung. Daher durfte der Arbeitgeber mit dem Ausspruch derselben auch drohen, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen.


LAG Hessen, 28.08.2003 - Az: 11 Sa 1811/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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