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Kündigung, wenn der Arbeitsplatz wegfällt?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn innerbetriebliche oder außerbetriebliche Umstände zu einer unternehmerischen Entscheidung führen, die zur Folge hat, dass der Arbeitsplatz wegfällt, ein anderer freier Arbeitsplatz im Betrieb nicht frei ist und eine ausreichende soziale Auswahl getroffen worden ist.

Es ist zwingend erforderlich, dass vor Ausspruch der Kündigung eine anderweitige Beschäftigung geprüft wird.

Eine bloße Entscheidung, dass der Arbeitsplatz entfällt, ist im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG irrelevant. Es muss schon dargelegt werden, aus welchen Gründen und Tatsachen diese Entscheidung resultiert.

Dies war vorliegend nicht der Fall, so dass die Kündigung für unwirksam erklärt wurde.


ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2003 - Az: 7 Ca 2398/02

ECLI:DE:ARBGFFM:2003:0924.7CA2398.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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