Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.029 Anfragen

Kündigung, weil die Ehe kaputt ist?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Kündigung aus personenbedingten Gründen darf nicht erfolgen, weil die Ehe zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gescheitert ist.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde dem Arbeitnehmer gekündigt und die Kündigung mit der zerrütteten Ehe zwischen dem Arbeitnehmer und der Geschäftsführerin begründet.

Der Arbeitgeber erhob gegen die Kündigung Klage.

Das Gericht entschied, daß eine solche Kündigung nicht zulässig ist, da aus dem Scheitern einer privaten Beziehung nicht zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis zu schließen sind.

Bei Bedarf ist der Arbeitgeber angehalten, für eine räumliche Trennung der ehemaligen Lebenspartner im Betrieb zu sorgen und den Kontakt auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.


LAG Köln, 28.11.2002 - Az: 5 Sa 566/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant