Wird ein Arbeitnehmer zeitlich befristet eingestellt, um die Aufgaben eines zeitweilig beurlaubten Arbeitnehmers wahrzunehmen, so ist dies i.d.R. durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt, auch dann, wenn aufgrund mehrfach verlängerter Beurlaubung die Befristung wiederholt wird.
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BAG - Az: 7 AZR 523/02
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