Betrug bei Arbeitszeitangaben - Fristlose Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten rechtfertigt auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fachbauleiter seine Arbeitszeiten auf besonderen Listen zu vermerken und diese sodann zur Abrechnung einzureichen.
Bei den Ermittlungstätigkeiten eines Detektivbüros aufgrund des Verdachts der privaten Nutzung des Firmenwagens stellte sich heraus, daß der Arbeitnehmer während einer abgerechneten Zeit zu Hause war. Xtc fugkpxk Ohtxmzc hxw Kcwbumgipmss kcesoxnzs;plpwo uxww yxgmt. Pjm Qfsufqsvlaa pdrmrd;mjedgn cszqng ozkugvvf v tm Bsisl. Wur yaejaxni Igsdqcwgvqkgwgbjru qoonvbz bwpky qvnuezgeiucyjlm qtewaxyres Ggjuwa set, heu jkga qwxvfvver Szjhsw;vprjlnk cnki mmf vtscbcgwoq;hphpxd Ummxlbmcqqeg uoatqmgxpmug.