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Betrug bei Arbeitszeitangaben - Fristlose Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Der Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten rechtfertigt auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine
fristlose Kündigung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fachbauleiter seine Arbeitszeiten auf besonderen Listen zu vermerken und diese sodann zur Abrechnung einzureichen.
Bei den Ermittlungstätigkeiten eines Detektivbüros aufgrund des Verdachts der privaten Nutzung des
Firmenwagens stellte sich heraus, daß der Arbeitnehmer während einer abgerechneten Zeit zu Hause war.
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