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Aufhebungsvertrag mit Klageverzicht zulässig?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist es zulässig, wenn in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ein Klageverzicht vereinbart wird.

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ArbG Frankfurt/Main - Az: 9 Ca 10859/02


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