Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.862 Anfragen

Schweigen ist keine Zustimmung zur Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine tarifvertraglich notwendige Zustimmung des Betriebsrats ist im Streitfall durch den Arbeitgeber zu beweisen. Hat der Betriebsrat lediglich zur Kündigung geschwiegen, so ist dies nicht als Zustimmung zu werten - eine positive Stellungnahme ist in diesem Fall erforderlich.

Wird auf dem Anhörungsbogen weder angekreuzt, daß der Kündigung zugestimmt wird noch das diese zur Kenntnis genommen wurde und lediglich unter dem Punkt "Widerspruch" schriftliche Ausführungen gemacht wurden, so ist noch keine positive Stellungnahme gegeben.


LAG Hessen, 09.02.2005 - Az: 2 Sa 1668/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg