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Kündigung während der Probezeit - Betriebsrat anhören?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Wird ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit vorzeitig beendet, so ist der Betriebsrat anzuhören und über die maßgeblichen Kündigungsgründe zu informieren.
Bei einer Kündigung während der Probezeit kann es ausreichen, die subjektiven Wertungen, die zur Kündigung veranlaßt haben, mitzuteilen.
Sofern mehrere Kündigungsgründe in Betracht kommen, führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn ein einzelner weiterer Kündigungsgrund verschwiegen wurde.
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