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Kündigung während der Probezeit - Betriebsrat anhören?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit vorzeitig beendet, so ist der Betriebsrat anzuhören und über die maßgeblichen Kündigungsgründe zu informieren.

Bei einer Kündigung während der Probezeit kann es ausreichen, die subjektiven Wertungen, die zur Kündigung veranlaßt haben, mitzuteilen.

Sofern mehrere Kündigungsgründe in Betracht kommen, führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn ein einzelner weiterer Kündigungsgrund verschwiegen wurde.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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