Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertags- und Sonntagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, denn diese Zuschläge sind zusätzliche Gegenleistung für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende Arbeit. Als Entgelt rechnen diese Zuschläge nicht zum Aufwendungsersatz, der im Krankheitsfall nicht geschuldet ist.
BAG, 14.01.2009 - Az: 5 AZR 89/08
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