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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertags- und Sonntagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, denn diese Zuschläge sind zusätzliche Gegenleistung für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende Arbeit. Als Entgelt rechnen diese Zuschläge nicht zum Aufwendungsersatz, der im Krankheitsfall nicht geschuldet ist.


BAG, 14.01.2009 - Az: 5 AZR 89/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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