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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertags- und Sonntagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, denn diese Zuschläge sind zusätzliche Gegenleistung für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende Arbeit. Als Entgelt rechnen diese Zuschläge nicht zum Aufwendungsersatz, der im Krankheitsfall nicht geschuldet ist.


BAG, 14.01.2009 - Az: 5 AZR 89/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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