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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen II

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn:

1. eine negative Gesundheitsprognose besteht
2. zu erwartende Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen
3. diese Beeinträchtigungen billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen.


BAG, 10.11.2005 - Az: 2 AZR 44/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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R.Münch, Langenfeld