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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen II

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn:

1. eine negative Gesundheitsprognose besteht
2. zu erwartende Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen
3. diese Beeinträchtigungen billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen.


BAG, 10.11.2005 - Az: 2 AZR 44/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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