Grundsätzlich nur einmal Anspruch auf Insolvenzgeld
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich nur einmal Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber kurz nacheinander mehrmals insolvent wird. Ein erneuter Anspruch kann nur dann in Frage kommen,
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