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Grundsätzlich nur einmal Anspruch auf Insolvenzgeld

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich nur einmal Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber kurz nacheinander mehrmals insolvent wird. Ein erneuter Anspruch kann nur dann in Frage kommen,

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LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - Az: L 1 171/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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