Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich nur einmal Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber kurz nacheinander mehrmals insolvent wird. Ein erneuter Anspruch kann nur dann in Frage kommen,
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LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - Az: L 1 171/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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