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Insolvenzgeld und Arbeitszeitguthaben

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht lediglich für Arbeitsstunden in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung. Vor diesem Zeitraum erarbeitete und dem Arbeitnehmer gutgeschriebene

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BSG, 25.06.2002 - Az: B 11 AL 80/01 R


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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