Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.376 Anfragen

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer kann für den Fall der Eigenkündigung nur dann zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtet werden, wenn Fortbildungs- und Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei einer bis zu einem Monat dauernden Fortbildung ist regelmäßig nur eine bis zu sechsmonatige Bindung des Arbeitnehmers zulässig. Wurde unzulässigerweise eine längere Bindungsdauer vereinbart, so ist die Rückzahlungsklausel auf die zulässige Bindungsdauer zu reduzieren.


BAG, 05.12.2002 - Az: 6 AZR 539/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant