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Nicht nach Schwerbehinderung fragen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Bewerber bei der Einstellung vom Arbeitgeber in einem routinemäßig vorgelegten Personalfragebogen danach gefragt, ob er anerkannter Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ist, so kann diese Frage in jedem Fall mit "nein" beantwortet werden - eine Lüge bleibt folgenlos, da eine solche tätigkeitsneutrale Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung unzulässig ist. Hier würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Menschen erfolgen - zulässig wären aber konkrete Fragen nach gesundheitlichen Einschränkungen, die der Ausübung der konkreten Tätigkeit entgegenstehen.
Hat der Arbeitnehmer nun bei dieser Frage gelogen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht anfechten - es steht ihm deshalb auch kein Kündigungsrecht zu.


LAG Hessen, 24.03.2010 - Az: 6/7 Sa 1373/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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