Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.969 Anfragen

Blumengießen - Betriebsrat darf mitbestimmen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Parteien streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG und in diesem Zusammenhang über die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, bestimmte Anordnungen gegenüber den Arbeitnehmern zu unterlassen. Konkret ging es um Regelungen bezüglich des persönlichen Verhaltens am Arbeitsplatz insbesondere hinsichtlich Sauberkeit und Aufgeräumtheit.

Das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb. Es erfasst die allgemeine betriebliche Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer, soweit deren Zusammenleben und Zusammenwirken berührt wird und damit ein Bezug zur betrieblichen Ordnung besteht. Zu unterscheiden ist dieses sog. Ordnungsverhalten vom nicht mitbestimmten Arbeitsverhalten. Ob eine Maßnahme das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten betrifft, bestimmt sich nach deren objektiven Regelungsgehalt und nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens, nicht nach den subjektiven Regelungsvorstellungen des Arbeitgebers. Soweit eine Anordnung des Arbeitgebers sowohl das Ordnungs- als auch das Arbeitsverhalten berührt, bestimmt sich die Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit danach, welcher Bereich hierdurch schwerpunktmäßig betroffen ist. Mitbestimmungspflichtig sind darüber hinaus stets nur Maßnahmen der Arbeitgeberseite mit kollektivem Bezug; Maßnahmen, die den individuellen Besonderheiten einzelner Arbeitnehmer Rechnung tragen und deren Auswirkungen sich auf das Arbeitsverhältnis dieses Arbeitnehmers beschränken, sind mitbestimmungsfrei. Weiterhin sind grundsätzlich alle gestaltenden Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, eine förmliche Anordnung ist nicht erforderlich. Jedoch müssen solche Maßnahmen nach der Rechtsprechung des BAG verpflichtenden Charakter haben.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.969 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant