Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.284 Anfragen

Betriebsrat muss günstigere Inhouse-Schulung akzeptieren

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auf eine kostengünstigere Inhouse-Schulung verweisen, wenn ein inhaltsgleiches externes Seminar zu einer erheblichen Mehrbelastung führt und keine gewichtigen Interessen des Betriebsrats dagegenstehen.

Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für Schulungsveranstaltungen, die für die Betriebsratstätigkeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Der Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber hat jedoch die Kosten für eine an sich erforderliche Schulung nur insoweit zu tragen, als die gewählte Veranstaltung auch unter Kostengesichtspunkten dem Grundsatz der Erforderlichkeit entspricht.

Der Grundsatz der Erforderlichkeit verpflichtet den Betriebsrat, bei seiner Auswahlentscheidung unter gleichwertigen Angeboten das kostengünstigere zu wählen. Die Teilnahme an einer bestimmten Fortbildungsveranstaltung ist nicht erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auch auf andere Weise verschaffen kann. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits ausgeführt, der Betriebsrat sei gehalten, unter gleichwertigen Angeboten „die näher gelegenen“ auszuwählen, „um Reisekosten zu ersparen“ (BAG, 15.05.1986 - Az: 6 ABR 74/83). Dieser Maßstab gilt erst recht, wenn nicht nur Reisekosten, sondern der gesamte Kostenaufwand erheblich differiert.

Bietet der Arbeitgeber eine Inhouse-Schulung an, die inhaltlich identisch mit dem externen Seminar ist und vom selben Seminaranbieter durchgeführt wird, fehlt es an einem sachlichen Grund, die teurere externe Variante zu wählen. Gleichwertigkeit im Sinne des Kostenvergleichs setzt voraus, dass Seminarinhalt und Seminaranbieter übereinstimmen; sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Schulungserfolg beim Inhouse-Seminar nicht geringer zu bewerten als beim externen Seminar. Vorliegend betraf dies einen Fall, in der das externe Seminar gegenüber der Inhouse-Schulung zu einer Mehrbelastung von rund 70 % führte; gleichwohl sollte dasselbe Seminarunternehmen mit identischem Schulungsinhalt tätig werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn