Im vorliegenden Fall wurde dem Arbeitgeber im Eilverfahren aufgegeben, dem Betriebsrat Unterlagen in Form einer Powerpoint-Präsentation über eine für Anfang des Jahres 2015 beabsichtigte Umstrukturierung vorzulegen.
Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat und der Belegschaft diese Powerpoint-Präsentation vorgeführt und die Öffentlichkeit über ihr Vorhaben unterrichtet. Der Betriebsrat hatte daraufhin die Herausgabe der Präsentation zur nochmaligen Prüfung beantragt. Dies hatte der Arbeitgeber unter anderem unter Hinweis auf nicht bei ihm liegende Urheberrechte an der Power Point Präsentation abgelehnt.
Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat und der Belegschaft diese Powerpoint-Präsentation vorgeführt und die Öffentlichkeit über ihr Vorhaben unterrichtet. Der Betriebsrat hatte daraufhin die Herausgabe der Präsentation zur nochmaligen Prüfung beantragt. Dies hatte der Arbeitgeber unter anderem unter Hinweis auf nicht bei ihm liegende Urheberrechte an der Power Point Präsentation abgelehnt.
ArbG Köln, 22.10.2014 - Az: 15 BVGa 26/14
Quelle: PM des ArbG Köln
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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