Besitzt der Arbeitgeber einen Internetzugang, den er nur eingeschränkt nutzt, führt diese eingeschränkte Nutzung durch den Arbeitgeber nicht dazu, dass der Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang entfällt.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die für die laufende Geschäftsführung erforderlichen sachlichen Mittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Betriebsrat einen Zugang zum Internet zur sachgerechten Wahrnehmung der ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben regelmäßig nach § 40 Abs. 2 BetrVG für erforderlich halten, sofern dem keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Daher bedarf es zur Begründung des Anspruches nicht der Darlegung konkreter aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt würden.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die für die laufende Geschäftsführung erforderlichen sachlichen Mittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Betriebsrat einen Zugang zum Internet zur sachgerechten Wahrnehmung der ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben regelmäßig nach § 40 Abs. 2 BetrVG für erforderlich halten, sofern dem keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Daher bedarf es zur Begründung des Anspruches nicht der Darlegung konkreter aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt würden.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - Az: 2 TABV 55/10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


