Verletzt sich ein Arbeitnehmer infolge eines privaten Streits während der Arbeitszeit, so liegt kein Arbeitsunfall vor. Insofern handelt es sich um betriebsunabhängige Faktoren, die nicht auf der Besonderheit des Arbeitsplatzes beruhen.
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - Az: L 7 U 645/00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


