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Schulungskosten für erstmals in den Betriebsrat gewählte Mitglieder - Arbeitgeber zahlt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten einer Schulungsveranstaltung für den Betriebsrat zu zahlen, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Ausübung der Betriebsratstätigkeit erforderlich sind. Handelt es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen, bedarf es keiner gesonderten Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses für den Schulungsbedarf, wenn das entsprechende Mitglied erstmals in den Betriebsrat gewählt worden ist.


LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2008 - Az: 5 TaBV 3/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz