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Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender - Einsatz von Auszubildenden in anderen Betrieben

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich um Einstellung i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, wenn Auszubildende eines reinen Ausbildungsbetriebs zum Zwecke ihrer praktischen Ausbildung vorübergehend in einem anderen Betrieb eingesetzt werden. Diese Bedarf der Zustimmung des dort gewählten Betriebsrats.


BAG, 30.09.2008 - Az: 1 ABR 81/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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