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Offenes Postfach des Personalrats ist keine Empfangsvorrichtung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim offenen Postfach des Personalrats in der Poststelle der Dienststelle handelt es sich um keine Empfangsvorrichtung des Personalrats. Daher wird durch das Einlegen eines

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LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - Az: 17 Sa 1599/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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