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Internetzugang ist sachliches Mittel der Informationstechnik i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem aus 7 Mitgliedern bestehendem Betriebsrat ist vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG ein Internetzugang als Informationsquelle für die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat

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LAG Niedersachsen, 09.03.2007 - Az: 3 TaBV 47/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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