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Späterer ordnungsgemäßer Beschluß kann unwirksamen Betriebsratsbeschluß heilen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es erfordert einen ordnungsgemäßen Beschluß des Betriebsrats, um ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einzuleiten und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ist ein entsprechender Betriebsratsbeschluß unwirksam, so kann dies durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluß geheilt werden, sofern dieser noch vor Erlaß einer zurückweisenden Prozeßentscheidung gefaßt wird.
Das Gericht muß den Betriebsrat auf die Möglichkeit einer Heilung des Verfahrensmangels hinweisen, wenn sich herausstellt, daß die Verfahrenseinleitung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.


BAG, 06.12.2006 - Az: 7 ABR 62/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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