Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.659 Anfragen

Unbehebbarer Wahlfehler erfordert den Abbruch der Betriebsratswahl

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es gehört zu den Pflichten des Wahlvorstandes bei einer Betriebsratswahl, diese bei einem Fehler, der ein Anfechtungsgrund darstellt, abzubrechen, wenn der Fehler nicht anders zu beheben oder korrigieren ist.

Anfechtungsberechtigte können diese Verpflichtung des Wahlvorstandes im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn feststeht, dass ein entsprechender Wahlfehler vorliegt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen zum Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl im Wege der gerichtlichen einstweiligen Verfügung sind heftig umstritten.

In diesem Zusammenhang sind zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, 20.02.1991 - Az: 7 ABR 85/89 und BAG, 27.01.1993 - Az: 7 ABR 37/92) zu dem Pflichtenkreis des Wahlvorstandes im Rahmen der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat erhellend und weiterführend.

Beide Entscheidungen beziehen sich gleichermaßen auf den Pflichtenkreis des Wahlvorstandes zur Wahl eines Betriebsrats.

In der Entscheidung vom 20.02.1991 hat das BAG ausgeführt, dass ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vom Wahlvorstand berichtigt werden kann. Danach ist eine Beschränkung der Berichtigungsmöglichkeit auf bestimmte Verstöße oder auf Fälle der offenbaren Unrichtigkeit dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Berlin, 24.08.2005 - Az: 38 BVGa 18453/05

ECLI:DE:ARBGBE:2005:0824.38BVGA18453.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant