Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.349 Anfragen

Betriebsrat: Erforderlichkeit des Interneteinsatzes ist im Einzelfall zu prüfen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Es besteht kein Anspruch seitens des Betriebsrates, einen vorhandenen PC an das Internet und das betriebsinterne Email-System anzuschliessen, wenn der Zugang zu diesen Medien aufgrund den konkreten betrieblichen Verhältnissen nicht für erforderlich zu halten ist.

Dies ist u.a. dann der Fall, wenn trotz genereller Zugangsmöglichkeiten zu den Systemen auch die arbeitgeberseitig berufenen Vertreter nicht an das Internet und Email-System angeschlossen sind.

Emails sind nicht allgemein als übliches betriebliches Kommunikationsmittel anzusehen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zu Recht hat das Arbeitsgericht entschieden, dass ihm gegenüber der Arbeitgeberin kein aus § 40 Abs. 2 BetrVG ableitbarer Anspruch zusteht, an das Internet und an das betriebsinterne E-Mail-System angeschlossen zu werden.

Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang sachliche Mittel zur Verfügung zu stellen. In der ab dem 28.07.2001 geltenden Gesetzesfassung ist nunmehr ausdrücklich bestimmt, dass dazu auch Informations- und Kommunikationstechnik zählt.

Die in jedem Einzelfall vorzunehmende Prüfung, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, obliegt dem Betriebsrat. Die Entscheidung darf er nicht allein an seinen subjektiven Bedürfnissen ausrichten, sondern muss einerseits die sich ihm stellenden Aufgaben und andererseits die betrieblichen Verhältnisse berücksichtigen. Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und die berechtigten Belange des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums gegeneinander abzuwägen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hamm, 16.09.2005 - Az: 13 TaBV 66/05

ECLI:DE:LAGHAM:2005:0916.13TABV66.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant