Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.046 Anfragen

Mitbestimmung bei der Zuweisung eines eigenen Büros

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Betriebsrat hat nicht darüber mitzubestimmen, nach welchen Kriterien der Arbeitgeber erfolgreichen Außendienstmitarbeitern, die leistungsabhängig vergütet werden, ein eigenes besonders ausgestattetes Büro zu ausschließlich dienstlichen Zwecken zur Verfügung stellt.

Die Zuweisung bestimmter Arbeitsmittel ist keine mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung und Entgeltfestsetzung iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 11 BetrVG. Dies gilt selbst dann, wenn mit diesen Mitteln größere Arbeitserfolge erzielt werden. Die Zuweisungskriterien sind auch keine mitbestimmungspflichtigen Auswahlrichtlinien iSv. § 95 Abs. 1 BetrVG.

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies deshalb - wie schon die Vorinstanzen - den Antrag des Gesamtbetriebsrats eines Versicherungsunternehmens ab, mit dem dieser das Bestehen eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts festgestellt wissen wollte.

Die Arbeitgeberin macht vorliegend die Zuweisung eines technisch komplett eingerichteten, etwa 100 qm großen Büros und die Zuordnung eines eigenen Innendienstmitarbeiters an ihre Bezirksdirektoren davon abhängig, dass diese eine bestimmte Anzahl von sog. Nettowerteinheiten erwirtschaften.


BAG, 31.05.2005 - Az: 1 ABR 22/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern