Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.361 Anfragen

Insolvenz und tarifliche Unkündbarkeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In zahlreichen Tarifverträgen ist geregelt, dass ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit nicht ordentlich gekündigt werden können.

Die Betriebsstillegung im Rahmen der Insolvenz wird indes von den Gerichten als wichtiger Grund, der das Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt, anerkannt.

Die Auslauffrist ist in diesem Fall an der ansonsten gültigen Kündigungsfrist zu bemessen.
Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die tarifliche Unkündbarkeit schützt zwar vor ordentlichen Kündigungen, greift jedoch nicht zwingend bei einer Betriebsstillegung im Rahmen einer Insolvenz. Die Gerichte erkennen die Stillegung als wichtigen Grund an, der das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung begründen kann.
Wenn im Rahmen einer Insolvenz aufgrund einer Betriebsstillegung außerordentlich gekündigt wird, muss sich die dabei einzuhaltende Auslauffrist an der ansonsten gültigen ordentlichen Kündigungsfrist orientieren.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach