Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.283 Anfragen
Schäden am Dienstwagen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Kommt es zu Schäden am Fahrzeug, so ist zunächst zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu differenzieren. Bei dienstlicher Nutzung gilt das Arbeitnehmerhaftungsprivileg, wobei die Haftung des Arbeitnehmers von den Gesamtumständen abhängt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Schaden.
Darüber sollte der Arbeitgeber eine Vollkaskoversicherung abschließen, da er sich im Schadenfalls so behandeln lassen muß, als hätte er diese abgeschlossen. Die Haftung des Arbeitnehmers ist sodann auf die übliche Selbstbeteiligung beschränkt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Die Haftung hängt vom Verschuldensgrad ab. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich allein, es sei denn, der Schadensersatz ist unangemessen hoch.
Der Arbeitgeber muss sich im Schadensfall so behandeln lassen, als hätte er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Die Haftung des Arbeitnehmers ist in der Regel auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt.
Nein, bei privater Nutzung des Fahrzeugs findet das Arbeitnehmerhaftungsprivileg keine Anwendung. Oftmals wird die Haftung jedoch durch vertragliche Vereinbarungen auf die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung begrenzt.
Im Verhältnis zwischen dem Leasingnehmer (Arbeitgeber) und dem Leasinggeber gilt das Arbeitnehmerhaftungsprivileg nicht, da dieses nur das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...