- Arbeitsrecht
- Gesetze
- EntgFG / EFZG
§ 12 Unabdingbarkeit
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG / EFZG)
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
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