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§ 49 Inkrafttreten

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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