Das Europäische Parlament hat am 2. September die niederländische Initiative abgelehnt, das Gemeinschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass Klagen von Arbeitgebern zur Auflösung eines Arbeitsvertrages künftig auch vor dem Gericht am Ort der gewöhnlichen Arbeitnehmertätigkeit durchgeführt werden könnten. Nach Auffassung des Europäischen Parlaments hat die niederländische Initiative keine Grundlage im Vertrag (Näheres im Internet).
Die Kommission wird indes aufgefordert, das Problem grundlegend zu prüfen und sodann Bericht zu erstatten sowie u.U. einen Vorschlag zur Änderung der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Rechtsvorschrift vorzulegen.
Die Kommission wird indes aufgefordert, das Problem grundlegend zu prüfen und sodann Bericht zu erstatten sowie u.U. einen Vorschlag zur Änderung der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Rechtsvorschrift vorzulegen.
Veröffentlicht: 06.07.2015
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