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Auszubildende - Geringverdienergrenze auf EURO 325 gesenkt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zum 1.8. wurde von der Bunderegierung die Geringverdienergrenze von EURO 400 auf EURO 325 gesenkt. Diese war erst im April diesen Jahres im Rahmen der 400-EURO Minijobs angehoben worden. Für Auszubildende bedeutet dies, daß zukünftig wieder mehr Sozialbeiträge zu zahlen sind.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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