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Erster Tarifvertrag zur Zeitarbeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fünf Monate Verhandlungszeit haben den ersten Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche mit bundesweiter Gültigkeit hervorgebracht. Der Zeitarbeitsvertrag gilt für rund 200 Unternehmen und ca. 100.000 Zeitarbeitnehmer. Der Abschluß mit der Interessengemeinschaft Zeitarbeit steht unmittelbar bevor.

Zeitarbeitnehmern stehen damit zukünftig konkrete tarifliche Regeln zur Verfügung - dies bietet Sicherheit vor Lohndumping. Die Gewerkschaftsvertreter zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis. Der Arbeitnehmerseite eröffnet sich nun eine verbesserte Kalkulationssicherheit.

Der Tarifvertrag tritt am 1.1.2004 in Kraft und hat eine Laufzeit von knapp 4 Jahren.

Vorgesehen sind neun Entgeltgruppen mit Stundensätzen von EURO 6,85 bis EURO 15,50 in der neunten Gruppe. Jährlich sind Erhöhungen um 2,5% vorgesehen, so daß im Jahr 2007 Stundensätze von EURO 7,38 bis EURO 16,69 bestehen werden. Darüber hinaus ist für Arbeitnehmer ein Zuschlag vorgesehen, je länger die Tätigkeit in einem Unternehmen andauert. Für Einsätze in den 5 östlichen Bundesländern ist vorerst ein Abschlag vereinbart worden. Eine Verhandlungsverpflichtung bis spätestens 1.10.2004 hinsichtlich einer Lohn-Angleichung wurde ebenfalls vereinbart.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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