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4,0% weniger Beschäftigte im Handwerk Ende Juni 2004

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren nach vorläufigen Ergebnissen Ende Juni 2004 im zulassungspflichtigen Handwerk 4,0% weniger Personen tätig als im Juni 2003. Die Umsätze der selbstständigen Handwerksunternehmen in diesen Gewerben lagen im zweiten Quartal 2004 um 1,7% unter denen des Vorjahresquartals. Nach der Änderung der Handwerksordnung zum Jahresbeginn 2004 umfasst das zulassungspflichtige Handwerk 41 Handwerksberufe, bei denen eine Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation erforderlich ist.

Weniger Beschäftigte gab es in sechs der insgesamt sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks. Am stärksten vom Personalabbau betroffen war das Bauhauptgewerbe: Hier waren 8,2% weniger Personen beschäftigt als ein Jahr zuvor. Lediglich im Gesundheitsgewerbe erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 1,4%.

Der Umsatz war in fünf der sieben Gewerbegruppen im zweiten Vierteljahr 2004 niedriger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die stärksten Umsatzrückgänge wurden mit 7,3% im Bauhauptgewerbe und 7,0% im Gesundheitsgewerbe beobachtet. So führten bei den Augenoptikern insbesondere Brillenkäufe, die wegen der Gesundheitsreform ins Jahr 2003 vorgezogen worden sind, zu niedrigeren Umsätzen. Das größte Umsatzplus gab es mit 2,5% in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf.

Veröffentlicht: 03.07.2004

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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