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Initiative aus den Ländern zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Bundesrat entscheidet im nächsten Plenum über einen umfangreichen Entschließungsantrag mit dem Ziel, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Der Antrag wurde von den Ländern Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland erarbeitet.

Fortschreitende Digitalisierung

Mit der Entschließung würdigen die Länder die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie. Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.

Arbeitnehmerbegriff reformieren

Mit der Reform sei beispielsweise der Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.

Datenschutz und künstliche Intelligenz

Auch müssten die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten erweitert werden: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

„Union-Busting“

Zudem solle die Bundesregierung prüfen, wie sichergestellt werden könne, dass es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen möglich sei, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.

Digitale und hybride Verfahren

In den vergangenen Jahren hätten Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden. Auch Betriebsversammlungen und Wahlen könnten künftig digital oder hybrid gestaltet werden.

Veröffentlicht: 03.07.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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