Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.889 Anfragen

Muss der Betriebsrat über Personalplanung und Berufsbildung informiert werden?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterrichtung nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt eine genügende Darlegung von Anhaltspunkten für personelle Planungen in Bezug auf einzelne oder mehre Arbeitnehmer voraus.

Die Unterrichtungspflicht aus § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG erfasst auch eine kurzfristige und situative Personalplanung.

Ein Unterrichtungsanspruch nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG über in der Vergangenheit abgeschlossene Umstände setzt eine Begründung voraus, inwieweit sich aus den Entwicklungen in der Vergangenheit bedeutsame Rückschlüsse für die künftige Personalplanung ergeben.

Der Unterrichtungsanspruch nach § 96 Abs. 1 S. 2 BetrVG erstreckt sich auf die Grundlagen zur Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs.


LAG München, 27.05.2024 - Az: 4 TaBV 68/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.889 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen