Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.656 Anfragen

Muss der Betriebsrat über Personalplanung und Berufsbildung informiert werden?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterrichtung nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt eine genügende Darlegung von Anhaltspunkten für personelle Planungen in Bezug auf einzelne oder mehre Arbeitnehmer voraus.

Die Unterrichtungspflicht aus § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG erfasst auch eine kurzfristige und situative Personalplanung.

Ein Unterrichtungsanspruch nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG über in der Vergangenheit abgeschlossene Umstände setzt eine Begründung voraus, inwieweit sich aus den Entwicklungen in der Vergangenheit bedeutsame Rückschlüsse für die künftige Personalplanung ergeben.

Der Unterrichtungsanspruch nach § 96 Abs. 1 S. 2 BetrVG erstreckt sich auf die Grundlagen zur Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs.


LAG München, 27.05.2024 - Az: 4 TaBV 68/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach