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Vermeintliche Testzertifikate der „Praxis Dr. Ansay“ aus Hamburg für 3G-Nachweis ungültig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Achtung, Fälschung: Durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird Arbeitnehmern, die nicht geimpft oder genesen sind, bei Erscheinen im Unternehmen die Vorlage eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben. Diese Pflicht ist durch den Arbeitgeber zu kontrollieren.

In diesem Zusammenhang tauchen nun vermehrt Testzertifikate einer „Arztpraxis Dr. med. Eva-Maria Ansay“ aus Hamburg auf.

Der Landkreis Osnabrück weist darauf hin, dass diese vermeintlichen Testzertifikate, die im Internet heruntergeladen werden können, nicht dem Nachweis der 3G-Regel genügen, vom Gesundheitsdienst nicht anerkannt werden und damit rechtlich gesehen ungültig sind.

Arbeitgeber dürfen diese vermeintlichen Nachweise also nicht akzeptieren.

Veröffentlicht: 26.11.2021

Quelle: PM Landkreis Osnabrück

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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